MFR Türelemente
Rauchschutztüren
Weil nicht nur das Feuer gefährlich ist
Rauchschutztüren bringen zusätzliche Sicherheit in Ihr Gebäude. Bei einem Brand ist schließlich nicht nur das Feuer, sondern auch die hierbei entstehenden giftigen Rauchgase, lebensgefährlich.
Brandschutztüren verhindern zwar die Ausbreitung von Feuer, bieten aber nicht zwangsläufig auch Schutz vor Rauchgasen. Deshalb schreiben viele bauaufsichtliche Behörden die Zusatzfunktion Rauchschutz für Ihre Türen vor.
Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch und verschaffen den vom Brand betroffenen Personen wertvolle Zeit, damit sie sich in Sicherheit bringen können. Unsere geprüften Rauchschutztüren bieten zuverlässigen Schutz und werden individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Sicherheit im gewünschten und passenden Outfit. Unsere Rauchschutztüren erfüllen folgenden Normen: DIN 18095 EN 16034 Rauchausbreitung
Rauchschutz für Ihre Sicherheit
Nicht nur Feuer, sondern auch der Rauch ist gefährlich. Mit selbstschließendem Türflügel und rauchdichten Lippendichtungen sorgen unsere Rauchschutztüren deshalb für Ihre Sicherheit. Im Brandfall wird so die Verbreitung von lebensbedrohenden Rauchgasen in Ihrem Gebäude verhindert.
Die Rauchschutztür unterscheidet sich von den Feuerschutzabschlüssen und dichtschließenden Türen (VD oder VDS). Mit einer vorgeschriebenen Tür können Sie die Erfordernisse in Ihren Gebäuden erfüllen und den bestmöglichen Standard sicherstellen.
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, was bei Ihrem Gebäude gefordert ist, beraten wir Sie hier gerne. Ansonsten finden Sie entsprechende Regelungen in den Landesbauordnungen, bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.
Dichtschließende Tür
Die Anforderungen an dichtschließende Türen sind im Gegensatz zu Rauchschutztüren nicht normiert. Sie werden ebenso wie rauchdichte Türen in den bauaufsichtlichen Bestimmungen, insbesondere in den Bauordnungen der Länder, an verschiedenen Stellen als Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes gefordert (siehe z. B. § 35 (6) der Musterbauordnung).
VD – Vollwandig Dichtschließend
Teilweise werden in den Landesbauordnungen nur dreiseitig umlaufende Dichtungen vorgeschrieben, dann kann die Abdichtung des Bodenspalts entfallen. Dadurch kann allerdings Rauch durch die Tür dringen, wenn eine Druckdifferenz zu beiden Seiten der geschlossenen Türe vorliegt.
Erschwerend kommt hinzu, dass in verschiedenen Landesbauordnungen der Begriff „vollwandig“ anders definiert wird. Es gilt hier also zu prüfen, was genau gefordert wird. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich.
VDS – Vollwandig Dicht‐ und selbstschließend
Dichtschließende Türen (VD) müssen nur dann selbstschließend (VDS) ausgeführt werden, wenn dies zusätzlich gefordert wird. Die Ausführung entspricht der VD‐Tür, ist jedoch zusätzlich mit einem Türschließer ausgestattet.
Sie sehen – es gibt zahlreiche Anforderungen und Möglichkeiten – wir empfehlen Ihnen eine unverbindliche Beratung in unserem Hause, um Ihnen die bestmögliche Lösung zu sichern.