MFR Türelemente

Feuerschutztüren

Ihre Lebensversicherung im Brandfall

Feuerschutztüren können zum Lebensretter werden und im Brandfall den Schaden an Ihrem Gebäude reduzieren. Durch Unterteilung in Brandabschnitte, und die entsprechende Absicherung dieser Abschnitte, wird die Ausbreitung von Feuer verhindert.

Feuerschutztüren werden nach den Arten des Feuerwiderstandes unterteilt. Am bekanntesten ist wohl die feuerhemmende T30 Feuerschutztüre. Darüber hinaus gibt es T60 hochfeuerhemmende Türen und T90 feuerbeständige Türen. In seltenen Fällen sind T120 und T180 möglich.

Dabei können unterschiedliche Materialien zum Einsatz kommen, je nach Geschmack. In der Regel sind Feuerschutztüren aus Stahl gängige Praxis. Aber auch Ausführungen als Holz-Feuerschutztüre, mit Brandschutzverglasung oder als Sicherheitstür sind möglich.

Außerdem erwartet Sie eine umfangreiche Auswahl an Oberflächen bis hin zum lackierten Echtholzfurnier. Dadurch lassen sich diese Feuerschutztüren aus Holz sehr harmonisch in den gehobenen Wohn- und Objektbereich einpassen.

Eine weitere Variante ist die Aluminium-Feuerschutztüre. Sie kommt überwiegend im Objektbereich zum Einsatz – zum Beispiel in Krankenhäusern oder Bürogebäuden.

Egal was Sie benötigen – wir konzipieren Ihre Brandschutzelemente individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt, mit perfekt passenden Oberflächen, Beschlägen und sonstigen Ausführungen. Somit fügen sich Ihre Sicherheitsmaßnahmen nahtlos in Ihr Gebäude ein.

Unser Produktprogramm bietet Lösungen im Bereich Drehtüren, Festverglasungen und Fenster/Lüftungsmöglichkeiten.

Unsere Feuerschutztüren erfüllen folgenden Normen:
DIN 4102-5 EI2 30-C5 T30 EN 14351 EN 16034

Feuerschutz

Bei feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden bilden die Wandöffnungen eine Schwachstelle. Diese gilt es so gut wie möglich zu schließen, oder so lange wie möglich zu beseitigen. Dafür gibt es die Feuerschutztüren in verschiedenen Ausführungen. Es handelt sich um selbstschließende Türen mit besonderer Feuerfestigkeit, um die Öffnungen gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern.

Feuerschutztüren sind „selbstschließende Türen“ und haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Dabei wird nach verschiedenen Leistungskriterien unterschieden, von der Aufgabe „Raumabschluss“ (Kriterium E), über die Wärmedämmung (Kriterium I), bis hin zum Selbstschließvermögen (Kriterium C). Dabei sind sowohl ein- oder zweiflüglige Drehflügel- oder Pendeltüren möglich.

Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, regeln die Landesbauordnungen bzw. die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften.

Je nach Gebäudenutzung und den Anforderungen an die Wand entscheidet sich, welche Feuerwiderstandsklasse für eine Tür erforderlich ist. Dabei müssen Glasscheiben, die in Brand- und Rauchschutztüren eingebaut sind, dieselbe Widerstandsklasse besitzen wie die Türe selbst.

Feuerschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Moderne Brandschutztüren sind oftmals an einen Rauchmelder gekoppelt und verfügen über eine Kombination von Türschließer und Feststellanlage. Die Feststellanlage hält die Tür im gewünschten Winkel offen. Löst der Rauchmelder Alarm aus, schließt der Türschließer die Tür automatisch.

Gerne beraten wir Sie hier über Ihre Möglichkeiten und die erforderliche Ausstattung für Ihr Gebäude. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Feuerschutztüren Wilburgstetten

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